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Steuern sparen mit der Handwerkerrechnung!
Seit Januar 2009 werden Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohnraum
sowie Grundstück privater Haushalte steuerlich noch weiter begünstigt.
Die Absetzbarkeit gilt nicht nur für regelmäßige, einfache Verrichtungen wie Schönheitsreparaturen, Ausbesserungs- und
Gartenarbeiten, sondern z.B. auch für die Erneuerung des Badezimmers sowie die Reparatur und Wartung von Heizungen,
Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen.
Bis zu einem Rechnungshöchstbetrag von nun € 6.000,- können 20 % der Kosten (höchstens € 1.200,- im Jahr) gem. §§ 35a EStG bei der nächsten Steuererklärung direkt und völlig legal von Ihrer Lohn- oder Einkommensteuer abgezogen werden.
Dabei sind neben dem Arbeitslohn einschließlich Umsatzsteuer auch die Fahrtkosten des Handwerkers zur Baustelle abzugsfähig, nicht jedoch die Materialkosten!
Der abzugsfähige Steuerbonus berechnet sich wie folgt:
Mit dabei: haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegedienste.
So können Handwerker auch gleich für ihren Privatbereich checken, welche Rechnungen sie dem Finanzamt präsentieren können.
Hier geht es zum BMF-Schreiben , in dessen Anlage 1 Sie die Liste auf Seite 21 finden.

Bis zu einem Rechnungshöchstbetrag von nun € 6.000,- können 20 % der Kosten (höchstens € 1.200,- im Jahr) gem. §§ 35a EStG bei der nächsten Steuererklärung direkt und völlig legal von Ihrer Lohn- oder Einkommensteuer abgezogen werden.
Dabei sind neben dem Arbeitslohn einschließlich Umsatzsteuer auch die Fahrtkosten des Handwerkers zur Baustelle abzugsfähig, nicht jedoch die Materialkosten!
Ein Installateur wird mit der Renovation eines Badezimmers beauftragt.
Seine Rechnung beläuft sich auf insgesamt € 2.000,- (zzgl. 19% MwSt.). Dabei entfallen € 1.500,- auf Arbeitskosten und € 500,- auf Materialkosten.Der abzugsfähige Steuerbonus berechnet sich wie folgt:
Arbeitskosten Installateur sind € 1.500,- zzgl. 19% MwSt. = € 1.785,-. Multipliziert man diese Kosten x 20% Förderung erhält man einen Steuerbonus in Höhe von € 357,-,
Wann das Finanzamt den Steuerbonus anerkennt, können Sie jetzt ganz schnell durch einen Blick in die alphabetische Liste des Bundesfinanzministeriums (BMF) feststellen. Von A wie "Abflussrohrreinigung" bis W wie "Wasserversorgung" sind dort die wichtigsten Beispiele von Handwerksarbeiten aufgeführt.Mit dabei: haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegedienste.
So können Handwerker auch gleich für ihren Privatbereich checken, welche Rechnungen sie dem Finanzamt präsentieren können.
Hier geht es zum BMF-Schreiben , in dessen Anlage 1 Sie die Liste auf Seite 21 finden.
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